Angelschein Baden-Württemberg: Praxistag, Lehrgang und Kosten
In Baden-Württemberg ist neben der Fischerprüfung ein Praxistag verpflichtend – ohne ihn ist keine Zulassung zur Prüfung möglich.
Stand: September 2026 – Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Vorgaben des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg.
Auf einen Blick
Zulassung formal ab vollendetem 10. Lebensjahr, empfohlen ab 14 Jahren
Praxistag ist Pflichtvoraussetzung für die Prüfungsteilnahme
Lehrgangsgebühr inkl. Praxistag: 260 € (Erwachsene) / 210 € (bis 18 Jahre)
Fischereiabgabe: 12 € (Erwachsene) bzw. 2,50 € (Kinder/Jugendliche), oder 40 € für 5 Jahre
Voraussetzungen
Formal wird zur Fischerprüfung zugelassen, wer zum Prüfungszeitpunkt das 10. Lebensjahr vollendet hat. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFV) empfiehlt als praktisches Mindestalter jedoch 14 Jahre.
Der Pflicht-Praxistag
Anders als in NRW oder Niedersachsen reicht in Baden-Württemberg reines Selbststudium nicht aus: Ein Praxistag ist Pflichtvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Für die theoretische Vorbereitung kann daneben ein Onlinekurs genutzt werden.
Kosten
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Lehrgang inkl. Praxistag (Erwachsene) | 260 € |
| Lehrgang inkl. Praxistag (bis 18 Jahre) | 210 € |
| Prüfungsgebühr | ca. 50 € |
| Fischereiabgabe (Erwachsene, 1 Jahr) | 12 € |
Der Fischereischein selbst wird in Baden-Württemberg dauerhaft ausgestellt.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Praxistag in Baden-Württemberg Pflicht?
Ja, die Teilnahme an einem Praxistag ist Pflichtvoraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung.
Ab welchem Alter kann ich in Baden-Württemberg zur Fischerprüfung?
Zugelassen wird formal, wer bei Prüfungstermin das 10. Lebensjahr vollendet hat, der Landesfischereiverband empfiehlt als Mindestalter aber 14 Jahre.
Was kostet der Angelschein in Baden-Württemberg insgesamt?
Die Lehrgangsgebühr inklusive Praxistag liegt bei 260 € für Erwachsene bzw. 210 € bis 18 Jahre, dazu kommen ca. 50 € Prüfungsgebühr und die Fischereiabgabe.