Angelschein Bayern: Pflichtlehrgang, Mindestalter und Kosten
Wer in Bayern legal angeln will, braucht einen Fischereischein – und dafür einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang sowie eine bestandene Fischerprüfung. Anders als in NRW ist der Kurs hier Pflicht.
Stand: September 2026 – Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Behörde vor Ort.
Auf einen Blick
Mindestalter zur Prüfung: 12 Jahre, Fischereischein frühestens ab 14 Jahren
30-stündiger Vorbereitungslehrgang ist Pflicht
Prüfungsgebühr ca. 50 €, Ausstellung Fischereischein ca. 35 € zzgl. Fischereiabgabe
Realistische Gesamtkosten: etwa 350–450 €
Voraussetzungen
Zur Fischerprüfung zugelassen wird in Bayern, wer mindestens 12 Jahre alt ist und den Hauptwohnsitz in Bayern hat. Der Fischereischein selbst wird frühestens am Tag des 14. Geburtstags ausgestellt – zwischen 10 und 18 Jahren ist außerdem ein Jugendfischereischein möglich.
Der Pflichtlehrgang
Anders als etwa in NRW oder Niedersachsen ist in Bayern ein Vorbereitungslehrgang mit 30 Unterrichtsstunden verpflichtend – ohne ihn erfolgt keine Zulassung zur Prüfung. Ergänzend zum Präsenzlehrgang wird teils ein Onlinekurs als Lernbegleitung angeboten.
Kosten
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Vorbereitungslehrgang | bis zu 300 € |
| Prüfungsgebühr | ca. 50 € |
| Ausstellung Fischereischein | ca. 35 € |
| Fischereiabgabe | altersabhängig |
In Summe bewegen sich die Gesamtkosten für den Angelschein in Bayern meist zwischen 350 und 450 €.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Vorbereitungslehrgang in Bayern Pflicht?
Ja, in Bayern ist ein 30-stündiger Vorbereitungslehrgang Pflicht, bevor man zur Fischerprüfung zugelassen wird – anders als z. B. in NRW oder Niedersachsen.
Ab welchem Alter kann ich in Bayern zur Fischerprüfung?
Ab 12 Jahren zur Prüfung, der reguläre Fischereischein wird aber frühestens am Tag des 14. Geburtstags ausgestellt.
Was kostet der Angelschein in Bayern insgesamt?
Realistisch etwa 350 bis 450 €, zusammengesetzt aus Vorbereitungskurs, Prüfungsgebühr, Ausstellung des Fischereischeins und Fischereiabgabe.